Die Anmeldung (schriftlich oder mündlich) ist verbindlich und verpflichtet zur Bezahlung der Kurskosten innerhalb der vereinbarten Frist.
Die Zahlungspflicht besteht auch bei Nichtantreten des Kurses.
Fitness-Kurse: Bezahlung innert 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung.
BirthCare-Kurse und Einzellektionen: Bezahlung innert 10 Tagen bzw. vor Kursbeginn.
Überweisung auf CH88 0900 0000 8522 3503 3 oder Twint auf 079 338 98 55.
Bitte keine Einzahlungen am Postschalter wegen der Spesen.
Aboerneuerung / Austritt
Die Erneuerung eines Abos erfolgt nach gegenseitiger Absprache ohne erneute Anmeldung.
Austritte bitte bis spätestens Ende Abo melden.
Absenzen / Lektionen kompensieren
Verpasste Lektionen werden grundsätzlich nicht gutgeschrieben oder rückvergütet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, verpasste Lektionen nach Absprache in einem anderen Kurs vor- oder nachzuholen.
Nach dem Abo-Ende besteht kein Anspruch mehr auf das Nachholen verpasster Lektionen.
Ergänzung Fitness-Kurse: Für längere Absenzen bzw. Abmeldungen aus gesundheitlichen Gründen (Arztzeugnis) erfolgt eine Gutschrift für die Hälfte der verpassten Lektionen. Diese Gutschrift ist ein Jahr gültig (ab Arztzeugnis). Keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Ergänzung Schwangerschaftsgymnastik: Gesundheitsbedingte Absenzen (Arztzeugnis) können vollständig in der Rückbildung kompensiert werden. Diese Regelung ist ein Jahr gültig (ab Arztzeugnis). Keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Ergänzung Personaltraining und Geburtsvorbereitung: Gesundheitsbedingte Absenzen (Arztzeugnis) können zu einem späteren Zeitpunkt kompensiert werden. Diese Regelung ist ein Jahr gültig (ab Arztzeugnis). Keine Rückerstattung des Kursgeldes.
Terminverschiebung / Absage
Termine für Personaltraining und Geburtsvorbereitung (nur Privatkurse) können bei Krankheit verschoben werden. Die Terminverschiebung ist kostenlos. Bitte frühzeitig vor dem vereinbarten Termin melden.
Für Terminabsagen und kurzfristige Terminverschiebungen (Personaltraining und Geburtsvorbereitung) wird eine Gebühr von Fr. 50.- verrechnet.
Abodauer / Kurs- und Abopreise
Die Dauer des Halbjahresabos richtet sich nach den Herbst- und Frühlingsferien der Stadt Uster.
Herbst- / Winterhalbjahr: ca. 22 Wochen (Ende Oktober bis Mitte April)
Frühling- / Sommerhalbjahr: ca. 16 Wochen (Anfang Mai bis Anfang Oktober)
Der Abopreis für Halbjahresabos richtet sich nach den effektiv geplanten Lektionen.
Die Dauer eines 10er- / 5er-Abos richtet sich nach den Wochen, in denen der Unterricht effektiv stattfindet.
Alle Abos sind persönlich und nicht übertragbar.
Einzellektionen sind ausschliesslich buchbar für Probelektionen, Gäste und Kursteilnehmerinnen in BirthCare-Kursen im Anschluss an ein Abo.
Es gelten die Kurs- und Abopreise, welche auf gymnovia.ch publiziert sind.
Ferien / Lektionsausfälle
Während der Schulferien der Stadt Uster finden keine Kurse statt. Ausnahmen: Schwangerschaftsgymnastik und Ferientraining. Termine, an welchen diese Kurse stattfinden, sind auf der Website (Schulferien) publiziert.
An offiziellen Feiertagen findet ebenfalls kein Unterricht statt.
Lektionsausfälle wegen Abwesenheit bzw. Krankheit der Kursleiterin werden den betroffenen Kursteilnehmenden gutgeschrieben.
Für andere ungeplante Lektionsausfälle, z.B. wegen behördlicher Bestimmungen oder Nicht-Benutzbarkeit des Kurslokals, bemüht sich gymnovia um situativ angepasste, kulante Regelungen.
Durchführung des Unterrichts
Der Unterricht wird in der Regel vor Ort (in der Movity) erteilt.
Wenn es die Situation erfordert, wird der Unterricht per Livestream erteilt.
Die beiden Unterrichtsformen sind als gleichwertig zu betrachten.
Wenn es die Situation erfordert, müssen geringfügige Änderungen der Unterrichtszeiten in Kauf genommen werden.
Keine Gutschriften und Rückerstattungen bei Änderung der Unterrichtsform und geringfügiger Änderung der Unterrichtszeiten.
Massgebend für die Art der Unterrichts-Durchführung sind äussere Bedingungen und gesetzliche Bestimmungen.
Livestream-Training
Für den Zugang zum Livestream-Traininig ist ein gültiges gymnovia-Abo erforderlich.
Aus urheberrechtlichen Gründen ist es nicht erlaubt, das Livestream-Training aufzuzeichnen.
Versicherung / Haftpflicht
Versicherung für selbstverursachte Schäden ist Sache der Teilnehmenden.
Die Kursleiterin ist einer obligatorischen Berufshaftplichtversicherung angeschlossen.