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Corona macht alles anders. Nachfolgend informiere ich über die Vergütung der verpassten Lektionen und die Handhabung des WhatsApp-Trainings. Diese Regelungen gelten ausschliesslich für Kursteilnehmer/innen, die ihr Abo vor der Coronakrise gekauft haben.
Meine Regelungen basieren auf den gesetzlichen Bestimmungen sowie auf Empfehlungen von verschiedenen Berufsverbänden aus der Bewegungsbranche. Für meine verschiedenen Kursformate gelten unterschiedliche Regelungen.
Es freut mich, wenn ich euch mit meinen Trainings-Ideen per WhatsApp ein bisschen Normalität nach Hause schicken kann. Ich verstehe die Trainings-Tipps und Videos als meinen Beitrag zur Überbrückung der unfreiwilligen Unterrichtspause in dieser verrückten Zeit. Es ist mir bewusst, dass diese Form des Trainings den gewohnten Unterricht nicht ersetzen kann. Ebenso ist mir klar, dass nicht alle gleich davon profitieren können.
Deshalb habe ich mich entschieden, das WhatsApp-Training bis auf Weiteres kostenlos anzubieten. Für mich ist diese Art von Unterricht eine Premiere und ein Versuch, an welchem ich euch live teilhaben lasse. Ich bitte euch, die Videos und Bilder nicht weiterzuschicken. Sie sind urheberrechtlich geschützt und ausschliesslich für eingeschriebene Teilnehmerinnen und Teilnehmer meiner Kurse und deren Familien zu Hause gedacht.
Die ausgefallen Lektionen in den letzten vier Wochen des Wintersemesters 2019/20 werden im Sommersemester 2020 dem neuen Abo vollumfänglich angerechnet. Die Rechnungsstellung fürs Sommersemester 2020 erfolgt, wenn das Datum für die Aufhebung des Unterrichtsverbots bekannt ist.
Wer sein Abo im Sommersemester 2020 nicht erneuern möchte, kann die vier verpassten Wochen ausnahmsweise nach dem Abo-Ende kompensieren. Die Möglichkeit zum Kompensieren besteht während der ersten vier Wochen nach Wiederaufnahme des Unterrichts.
Die Abo-Dauer verlängert sich um die Anzahl Lektionen, die wegen der bundesrätlichen Corona-Bestimmungen nicht stattfinden konnten. Sämtliche Anmeldungen bleiben verbindlich bestehen. Offene Rechnungen müssen bezahlt werden, auch wenn der Kursbeginn in die unterrichtsfreie Zeit fällt. Findet die Geburt des Kindes vor Abo-Ende statt, werden die so verpassten Lektionen für die Rückbildung gutgeschrieben.
Wer die verpassten Lektionen aus nachfolgend definierten Gründen in der Rückbildung nicht kompensieren kann, erhält das Kursgeld für die Verlängerungszeit ausnahmsweise zurückerstattet. Für die Rückerstattung fällt eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 22.- an.
Gründe für eine Rückerstattung:
Mit den betroffenen Paaren suche ich eine individuelle Lösung.
Die Abo-Dauer verlängert sich um die Anzahl Lektionen, die wegen der bundesrätlichen Corona-Bestimmungen nicht stattfinden konnten. Sämtliche Anmeldungen bleiben verbindlich bestehen. Offene Rechnungen müssen bezahlt werden, auch wenn der Kursbeginn in die unterrichtsfreie Zeit fällt. Mit dem verlängerten Abo können nach Ablauf der Rückbildungszeit auch Lektionen von Fitness-Kursen besucht werden - nach Absprache.
Wer das Abo aus nachfolgend definierten Gründen nicht verlängern kann, erhält das Kursgeld für die Verlängerungszeit ausnahmsweise zurückerstattet. Für die Rückerstattung fällt eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 22.- an.
Gründe für eine Rückerstattung:
Bereits bezahlte Lektionen, die wegen der bundesrätlichen Corona-Bestimmungen nicht stattfinden konnten, können innerhalb eines Jahres nach Wiederaufnahme des Unterrichts kompensiert werden.
Mit den betroffenen Personen suche ich eine individuelle Lösung.