Coronavirus - Verhaltensregeln für Kursteilnehmer/innen

Für den Unterricht vor Ort gelten auf Grund der Corona-Situation besondere Verhaltensregeln. Das Befolgen dieser Regeln ist für alle Kursteilnehmer/innen verbindlich.

Die Verhaltensregeln basieren auf den offiziellen Bestimmungen der Behörden sowie auf den Empfehlungen des Berufsverbandes für Gesundheit und Bewegung BGB Schweiz.

So schützen wir uns!

  • Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an die geltenden Vorschriften für den Trainingsbetrieb.
  • Diese Regeln gelten für die gesamte Zeitdauer in welcher Schutzmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus notwendig sind.
  • Die offiziellen Vorgaben bezüglich Distanz, Hygienemassnahmen und Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen müssen eingehalten werden, so lange sie gelten.
  • Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten.

Verhalten bei Krankheitssymptomen

  • Kursteilnehmer/innen mit Krankheitssymptomen dürfen am Unterricht nicht teilnehmen.
  • Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause und führen die erforderlichen Massnahmen im Zusammenhang mit einer allfälligen Ansteckung mit dem Coronavirus durch.
  • Die Trainingsgruppe bzw. Kursleitung ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.

Allgemeine Vorschriften

  • Für die Kursteilnahme vor Ort ist ein gültiges 2G-Covid-Zertifikat erforderlich.
  • In allen Räumen der Movity gilt eine Maskenpflicht.
  • Die Maskenpflicht gilt auch während des Trainings.
  • Vor und nach dem Training sollen die Hände korrekt gewaschen oder desinfiziert werden.
  • Die Teilnehmer/innen werden gebeten für die Benutzung der Matten ein grosses, sauberes Tuch mitbringen, mit welchem die ganze Matte abgedeckt werden kann.

Contact-Tracing

  • Die Kursleitung erfasst die Kontaktdaten aller Kursteilnehmer/innen und führt eine Anwesenheitsliste.
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