Für den Unterricht vor Ort gelten auf Grund der Corona-Situation besondere Verhaltensregeln. Das Befolgen dieser Regeln ist für alle Kursteilnehmer/innen verbindlich.
Die Verhaltensregeln basieren auf den offiziellen Bestimmungen der Behörden sowie auf den Empfehlungen des Berufsverbandes für Gesundheit und Bewegung BGB Schweiz.
So schützen wir uns!
- Alle Beteiligten halten sich solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an die geltenden Vorschriften für den Trainingsbetrieb.
- Diese Regeln gelten für die gesamte Zeitdauer in welcher Schutzmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus notwendig sind.
- Die offiziellen Vorgaben bezüglich Distanz, Hygienemassnahmen und Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Räumen müssen eingehalten werden, so lange sie gelten.
- Den Anweisungen der Kursleitung ist jederzeit Folge zu leisten.
Verhalten bei Krankheitssymptomen
- Kursteilnehmer/innen mit Krankheitssymptomen dürfen am Unterricht nicht teilnehmen.
- Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zu Hause und führen die erforderlichen Massnahmen im Zusammenhang mit einer allfälligen Ansteckung mit dem Coronavirus durch.
- Die Trainingsgruppe bzw. Kursleitung ist umgehend über die Krankheitssymptome zu orientieren.
Allgemeine Vorschriften
- Für die Kursteilnahme vor Ort ist ein gültiges 2G-Covid-Zertifikat erforderlich.
- In allen Räumen der Movity gilt eine Maskenpflicht.
- Die Maskenpflicht gilt auch während des Trainings.
- Vor und nach dem Training sollen die Hände korrekt gewaschen oder desinfiziert werden.
- Die Teilnehmer/innen werden gebeten für die Benutzung der Matten ein grosses, sauberes Tuch mitbringen, mit welchem die ganze Matte abgedeckt werden kann.
- Die Kursleitung erfasst die Kontaktdaten aller Kursteilnehmer/innen und führt eine Anwesenheitsliste.